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Bundesamt für Naturschutz

Kofinanzierung von Monitoringprogrammen

Das Monitoringzentrum fördert das Ökosystem-Monitoring und das Insektenmonitoring durch gezielte Kofinanzierung. Gemeinsam mit den Bundesländern werden im Rahmen dieser Programme bundesweit einheitliche, wissenschaftlich fundierte Daten zur biologischen Vielfalt gesammelt. Die Kofinanzierungen werden durch Verwaltungsvereinbarungen zwischen Bund und Ländern geregelt.

Förderung neuer Monitoringprogramme der Bundesländer

Das Ökosystem-Monitoring und das Insektenmonitoring wurden vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) entwickelt. Beide Programme nutzen die bundesweit repräsentativen Stichprobenflächen, die bereits 2004 eingerichtet wurden und die für Deutschland typischen Standortverhältnisse in ihrer gesamten Bandbreite abdecken.

Der große Vorteil: Statt überall in Deutschland Daten zu erheben, konzentriert sich die Erfassung auf diese ausgewählten Flächen. So lassen sich mit deutlich weniger Aufwand und Kosten verlässliche Ergebnisse für ganz Deutschland ableiten. Neben dem regelmäßigen Monitoring häufiger Brutvögel findet auf diesen Stichprobenflächen auch das Monitoring für den HNV-Farmland-Indikator (HNV = High Nature Value) statt. Letzterer ist ein Pflichtindikator für die Förderung von Programmen aus der zweiten Säule der gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP). Durch die räumliche Bündelung des Monitorings lassen sich Daten aus verschiedenen Programmen kombinieren und liefern damit zusätzliche Erkenntnisse, die über die ursprünglichen Fragestellungen hinausgehen.

Ökosystem-Monitoring

Das Ökosystem-Monitoring wurde durch das BfN im Rahmen von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben entwickelt. Es erfasst wiederholt, systematisch und flächendeckend Daten zum Zustand und zu den Veränderungen der Biotope auf bundesweit repräsentativen Stichprobenflächen. Damit können Veränderungen dieser Biotope der Gesamtlandschaft, von Salzgrünland und Hochmoor bis hin zu Brombeergebüsch und Buchenwald gezielt ermittelt werden. 

Die Erfassung erfolgt im Grundprogramm, einem Set von insgesamt 1.000 Stichprobenflächen, die das Statistische Bundesamt für das Brutvogelmonitoring über eine doppelt geschichtete Stichprobenziehung ausgewählt hat. Für die einzelnen Bundesländer gibt es darüber hinaus eine Erweiterungsmöglichkeit, das sogenannte Vertiefungsprogramm von 2.637 Flächen, mit dem statistisch abgesicherte Aussagen auch auf Ebene der Bundesländer möglich sind. 

Am 23. August 2024 wurde die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern zur gemeinsamen Finanzierung der Durchführung des bundesweiten Ökosystem-Monitorings verabschiedet. Bis Ende 2026 werden sechs Bundesländer der Vereinbarung beigetreten sein – damit beginnt die praktische Umsetzung des Ökosystem-Monitorings. Mit vier weiteren Ländern steht das BfN hierzu im Austausch. Perspektivisch könnte so ein sehr großer Anteil der Stichprobenflächen in das Monitoring einbezogen werden.

Mit dem Ökosystem-Monitoring wird eine wesentliche Wissenslücke zum Zustand und Entwicklung der Biotope in der Gesamtlandschaft geschlossen. 

Bundesweites Insektenmonitoring

Mit dem bundesweiten Insektenmonitoring (IM) werden häufige und seltene Insektenarten in Deutschland einheitlich, systematisch und regelmäßig erfasst. Ziel ist es, erstmals bundesweit repräsentative Daten zur langfristigen Entwicklung der Insektenfauna bereitzustellen. Die fachliche Konzeption des Insektenmonitorings wurde seit 2018 im BfN im Rahmen von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben erarbeitet. In enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachbehörden der Länder entstand ein einheitlicher Methodenleitfaden, der die Grundstruktur des Monitorings sowie standardisierte Erfassungsmethoden für die ersten Bausteine des Minimalprogramms beschreibt.

Auch das Insektenmonitoring nutzt bundesweit repräsentative Stichprobenflächen, die die Vielfalt der in Deutschland vorkommenden Standortverhältnisse abbilden. Die dort erhobenen Daten ermöglichen belastbare Aussagen zum Zustand und zu langfristigen Veränderungen der Insektenfauna. Sie bilden zugleich die Grundlage für weiterführende Analysen, beispielsweise zur Bewertung der Wirksamkeit von Maßnahmen und Programmen zum Schutz der Insekten.

Auf Grundlage der „Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern über die gemeinsame Finanzierung der Durchführung des bundesweiten Insektenmonitorings durch die beteiligten Länder“ (Verwaltungsvereinbarung IM) beteiligt sich der Bund an der Finanzierung der Umsetzung in den Ländern. Die Kofinanzierung startet im Jahr 2026 und umfasst derzeit die Bausteine:

  • 1A „Tagfalter und Widderchen auf der Landschaftsebene“ sowie 
  • 1B „Heuschrecken im Grünland“.

Der Erfolg des bundesweiten Insektenmonitorings hängt maßgeblich von einer breiten Beteiligung der Länder ab. Je mehr Länder die Monitoringbausteine umsetzen, desto belastbarer und repräsentativer werden die bundesweiten Aussagen zur Entwicklung der Insektenfauna. Das Insektenmonitoring ist damit ein Gemeinschaftsprojekt von Bund und Ländern, das eine verlässliche Datengrundlage für den Insektenschutz in Deutschland schafft.

Datengrundlage für das Aktionsprogramm Insektenschutz der Bundesregierung

Das Insektenmonitoring liefert zudem eine wichtige Datengrundlage für die Erfolgskontrolle des Aktionsprogramms Insektenschutz der Bundesregierung (Kabinettsbeschluss vom 4. September 2019). Gleichzeitig trägt es dazu bei, Entwicklungen der biologischen Vielfalt frühzeitig zu erkennen und den Erfolg von Naturschutzmaßnahmen nachvollziehbar zu bewerten.

Nahaufnahme eines Schwalbenschwanzes (Papilio machaon), der an einer violetten Blume Nektar aufnimmt, vor einem unscharfen, natürlichen Hintergrund.
Ein Schwalbenschwanz saugt Nektar.
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