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Bundesamt für Naturschutz

FAQ – Häufige Fragen und Antworten

Was macht das Nationale Monitoringzentrum zur Biodiversität? Wo liegen die Schwerpunkte unserer Arbeit? Wo finde ich Informationen zu den Monitoringprogrammen und Daten? Diese und viele weitere Fragen zur Arbeit des Monitoringzentrums beantworten wir Ihnen im FAQ-Bereich – Häufige Fragen und Antworten.

FAQ zum Förderaufruf „Zukunftsfähiges Biodiversitätsmonitoring“

Häufig gestellte Fragen und Anworten bezüglich des Förderaufrufs „Zukunftsfähiges Biodiversitätsmonitoring“:

Hintergrund und Ziele

Hier finden Sie zentrale Informationen zu den Hintergründen, Zielen und Rahmenbedingungen der Projektförderung – vom Grobkonzept des Monitoringzentrums bis zu den rechtlichen und finanziellen Grundlagen in den Förderleitlinien.

Die allgemeinen Ziele und Aufgaben des Monitoringzentrums sowie den Handlungsrahmen können Sie dem Grobkonzept des Monitoringzentrums entnehmen.

In den Förderleitlinien zum Förderaufruf "Zukunftsfähiges Biodiversitätsmonitoring" sind die zentralen Ziele, die rechtlichen und finanziellen Grundlagen sowie die Rahmenbedingungen dargelegt.

Antragstellung & Verfahren

Hier erfahren Sie, wie das zweistufige Antragsverfahren abläuft – von der Einreichung der Projektskizze bis zur Aufforderung zur Vollantragstellung.

Projektskizzen sind innerhalb einer festgelegten Frist von 8 Wochen bis 12.10.2025 per E-Mail an monitoring-foerdern@bfn.de einzureichen.

Sie können Ihre Anfragen per E-Mail an monitoring-foerdern@bfn.de schreiben. Wir stehen Ihnen auch telefonisch unter 0341 30977-222 zur Verfügung.

We have not specified the language of the project outline. In principle, it is possible to submit the project in English. However, submitting the outline in German would facilitate the consistent evaluation and internal assessment of all outlines.

Die Vorhaben sollen grundsätzlich nach zwei Jahren Laufzeit abgeschlossen sein.

Personalausgaben für Stammpersonal, die durch öffentliche Haushalte bereits gedeckt sind, sind nicht zuwendungsfähig. Eventuell können Ausgaben für die Einstellungen einer Ersatzkraft zuwendungsfähig sein. Einzelheiten können den Hinweisen des BfN für Zuwendungen auf Ausgabenbasis entnommen werden (abrufbar unter: BfN Förderprogramme und -titel).

Wir orientieren uns für die Definition von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben am Frascati-Handbuch 2015. Besonders relevant ist der Abschnitt „Konzepte und Definitionen zur Identifizierung von FuE“ (Teil I, Kapitel 2). Ansonsten verweisen wir diesbezüglich auf die "Erläuterungen zu den Förderschwerpunkten", insbesondere Kapitel 2.1 und 2.3. Je nach gewähltem Förderschwerpunkt Ihres Projektes finden Sie in den schwerpunktspezifischen Kapiteln weitere Kriterien, die Ihnen bei der Einordnung helfen.

Noch zu entwickelnde Methoden und Technologien (TRL Stufe 5–8) müssen wir gemäß Kapitel 2.3 der "Erläuterungen zu den Förderschwerpunkten" als nicht förderfähig einstufen, da es sich um eine wissenschaftlich-technologische Neuentwicklung handelt. Wir verweisen in diesem Fall auf einschlägige Forschungs-Fördertöpfe. Demnach sind Grundlagenforschung und methodische oder technologische Neuentwicklungen (einschließlich erste Erprobungen dieser) nicht förderfähig. Hierfür sind andere einschlägige Forschungs-Fördertöpfe vorgesehen. Unsere Förderung kann jedoch den Bereich der angewandten Forschung abdecken, bei der bereits etablierte Methoden und/oder Technologien zur Erlangung neuer Erkenntnisse oder Bearbeitung konkreter Probleme zum Einsatz kommen und dabei idealerweise mit Bezug zum bundesweiten Biodiversitätsmonitoring weiterentwickelt werden (vergleiche Kapitel 2.1. und 2.3 der Förderschwerpunkte).

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich im Rahmen des Förderaufrufs. Das Antragsverfahren ist zweistufig (Skizze, Antrag) und wird unter der nachfolgenden Frage detailliert erläutert. Siehe Leitlinienpapier, Kapitel 7.

Ein zweistufiges Projektantragsverfahren ist ein Prozess, bei dem zunächst eine kurze Projektidee (Skizze) eingereicht wird, die von Experten begutachtet wird. Nur wenn diese erste, verkürzte Form positiv bewertet wurde, erhalten die Antragsteller die Einladung, einen ausführlichen Vollantrag auszuarbeiten und einzureichen. Dieser Ansatz filtert Ideen frühzeitig, um den Aufwand für die Antragstellenden und den Förderer zu reduzieren. In der ersten Verfahrensstufe sind zunächst Projektskizzen in elektronischer Form per Mail an das Monitoringzentrum einzureichen (monitoring-foerdern@bfn.de). Das Formular für die Einreichung von Skizzen steht im Internet unter www.monitoringzentrum.de/foerderung zur Verfügung. Für die Antragstellung ist zwingend dieses Formular zu verwenden; nur so eingereichte Skizzen werden berücksichtigt. Die eingegangenen Projektskizzen werden von der Zentrale des Monitoringzentrums gemeinsam mit BfN auf ihre grundsätzliche Förderfähigkeit hin bewertet, anhand der Nachvollziehbarkeit des dargelegten besonderen Bundesinteresses und der Bezüge zum Call und den jeweiligen Förderschwerpunkten. Die Zentrale des Monitoringzentrums entscheidet in Abstimmung mit dem Steuerungsgremium über die Auswahl der zu fördernden Projekte und fordert diese zur förmlichen Antragsstellung auf. In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasserinnen und Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag (Vorhabenbeschreibung und Formantrag) vorzulegen. Bei Verbundvorhaben sind aufeinander abgestimmte Förderanträge und eine gemeinsame Vorhabenbeschreibung vorzulegen. Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem „easy-online“ zu nutzen. In der schriftlichen Aufforderung zur Antragstellung werden zum Formantrag detaillierte Informationen gegeben. Mit dem Antrag sind nachvollziehbare und belastbare Zusagen für die Eigen- und Drittmittel sowie ein Konzept vorzulegen, wie die Projektziele nach Beendigung der Bundesförderung weiterverfolgt werden sollen. Siehe Leitlinienpapier, Kapitel 7.

Förderung

Hier finden Sie Antworten zu Fördervolumen, Projektgröße, Zuwendungshöhe, Eigenmitteln, Teilfinanzierung und den Perspektiven für künftige Calls:
 

Bis 2028 stehen jährlich insgesamt bis zu 2,5 Millionen Euro bereit.
Die Anzahl und der Umfang der geförderten Projekte richten sich nach der Art und Qualität der eingereichten Projektskizzen sowie der zur Verfügung stehenden Mittel.
Es können sowohl kleinere Initiativen mit begrenztem Förderbedarf als auch – in gut begründeten Fällen – umfangreichere Vorhaben gefördert werden. Eine pauschale Obergrenze pro Projekt gibt es nicht, jedoch muss der beantragte Förderbetrag in einem angemessenen Verhältnis zu den Zielen und dem erwarteten Wirkungspotenzial des Projekts stehen. 

Es können prinzipiell sowohl kleine wie auch größere Projekte gefördert werden. Nicht die Größe, sondern die Passfähigkeit der Projektziele hinsichtlich unserer Förderschwerpunkte und -Kriterien ist ausschlaggebend für eine Auswahl. Diesbezüglich verweisen wir auch auf die "Erläuterungen zu den Förderschwerpunkten". 

Bis 2028 stehen für alle Projekte insgesamt jährlich bis zu 2,5 Millionen Euro bereit. Da es Ziel des Monitoringzentrums ist, in allen drei Förderschwerpunkten Projekte fördern zu können, wird insbesondere größeren Vorhaben (mehr als 300.000 Euro pro Jahr) empfohlen, Drittmittel einzubringen. 

Im Regelfall wird im Falle einer Teilfinanzierung eine Mindesteigenbeteiligung durch die Antragstellenden im Umfang von mindestens fünf Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben oder -kosten erwartet (siehe Kapitel 5.2 "Förderleitlinien"). Das Einbringen von Eigen- oder Drittmitteln wird ausdrücklich begrüßt.

Ein zweiter Förderaufruf ist geplant aber noch nicht terminiert und wird gegebenenfalls andere Förderschwerpunkte haben. Eine Fortsetzung der Förderung des gleichen Projektes im zweiten Call ist nicht möglich.

Bewilligung & Projektverlauf

In diesem Abschnitt finden Sie Antworten zu Projektstart, Laufzeit und möglichen Änderungen während der Förderung.

Nach Abschluss der Bewertung aller eingereichten Projektskizzen wird die Zentrale des Monitoringzentrums in Abstimmung mit dem Steuerungsgremium über die Auswahl der förderwürdigen Projekte entscheiden. Die Ansprechpersonen der ausgewählten Projektskizzen werden im Anschluss zur Einreichung eines förmlichen Vollantrags aufgefordert. Alle übrigen Antragstellenden erhalten ebenfalls eine Rückmeldung in Form einer schriftlichen Mitteilung über die Entscheidung. Wir streben an, die Benachrichtigungen zeitnah nach Abschluss des Auswahlverfahrens zu versenden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass dies etwas Zeit in Anspruch nehmen kann, da eine sorgfältige Prüfung und Abstimmung erforderlich ist.

Für die Einreichung des Vollantrags ist keine feste Frist vorgesehen. Die Anträge werden nach Eingang chronologisch und im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten geprüft. Wir empfehlen jedoch, den Antrag zeitnah nach Aufforderung einzureichen, da die Bearbeitung gestaffelt erfolgt und sich bei späterer Einreichung entsprechende Verzögerungen ergeben können.

Notwendige Änderungen (beispielsweise des Finanzrahmens oder des Arbeitsplanes) in laufenden Vorhaben können auf Antrag des Zuwendungsempfängers vorgenommen werden und der Zuwendungsbescheid entsprechend geändert werden. Die Änderungen sind in der Regel schriftlich zu beantragen und zu begründen. Ein Anspruch auf Änderung besteht nicht. Mit den beantragten Änderungen darf erst begonnen werden, wenn eine Bestätigung beziehungsweise ein geänderter Zuwendungsbescheid vorliegt. Die Möglichkeit, Änderungen nach der Bewilligung vorzunehmen zu können, entbindet Sie nicht von einer fundierten Vorhabensplanung.

Mit dem Vorhaben darf erst begonnen werden, wenn ein rechtskräftiger Zuwendungsbescheid vorliegt. Die im Zuwendungsbescheid festgelegte Projektlaufzeit ist verbindlich – das bedeutet, förderfähige Aktivitäten dürfen ausschließlich innerhalb dieses Zeitraums durchgeführt werden.
Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist nicht zulässig und kann zum Ausschluss von der Förderung führen.

FAQ rund um das Monitoringzentrum und die Webseite

Häufig gestellte Fragen und Anworten rund um das Monitoringzentrum – Auftrag, Team, Organisation & Monitoringwissen:

Webangebot und Bedienung

Zielgruppe, Webangebot, technische Probleme, Bedienung der Webseite:

Das Angebot der Website des Monitoringzentrums richtet sich übergreifend an Akteure aus Wissenschaft, Bundes- und Landesbehörden, Fachgesellschaften und Verbänden, sowie ehrenamtlich Engagierte. Darüber hinaus sollen perspektivisch über spezielle Angebote auch Aktive in Citizen Science-Projekten und die interessierte Öffentlichkeit angesprochen werden. Es ist geplant, dass die Informations- und Vernetzungsplattform für die Bedürfnisse der verschiedenen Monitoring-Akteure geeignete Zugänge und Angebote bietet sowie Daten und Werkzeuge entsprechend zur Verfügung stellt.

Probieren Sie zunächst folgende Lösungsansätze aus: Laden Sie die Seite neu; starten Sie den Browser neu; nutzen Sie einen anderen Browser; löschen Sie Ihren Cache, Ihre Cookies und Ihren Browserverlauf. Lässt sich das Problem nicht beheben, dann schreiben Sie uns über das Kontaktformular. Schildern Sie uns das Problem so genau wie möglich. Senden Sie uns einen Screenshot zu, welcher das Problem abbildet und lassen Sie uns folgende Informationen zukommen: Auf welchem Gerät (Mobile, Desktop etc.), Betriebssystem und Browser (Android, IOS, Windows, Firefox, Chrome etc.) tritt der Fehler auf? Wann und wo trat das Problem auf? Senden Sie uns die URL zu und geben Sie den Seitenbereich an. Haben Sie eine Fehlermeldung erhalten? Wenn ja, wie lautete diese?

Kontakt und Team

Ansprechpersonen und Zusammensetzung des Teams:

In der Zentrale des Monitoringzentrums arbeitet ein engagiertes Team mit unterschiedlichen Kompetenzen aus den Bereichen der Biodiverstitätsmonitoring und -forschung, sowie Fachdisziplinen wie Geoökologie, Bodenbiologie, Agrarbiologie, Landschaftsplanung, Geographie etc.
Damit ist eine breite Expertise und Vernetzung gesichert. Aktuell sind bis zu 20 Stellen für die vielfältigen Aufgaben des Monitoringzentrums geplant.

Auf der Webseite des Monitoringzentrums finden Sie Steckbriefe zu den verschiedenen Monitoringvorhaben (Monitoringprogramme, Forschungsinitiativen, Biodiversitätserfassungen). Eine Filtermöglichkeit hilft Ihnen zu den passenden Steckbriefen zu gelangen. Hier finden Sie auch Kontaktmöglichkeiten. Weitere Informationen zum Monitoring sind unter Fachwissen zu finden. Die Seiten werden kontinuierlich, um weitere Informationen erweitert.

Organisation und Aufgaben

Aufbau, Ziele und Aufgaben des Monitoringzentrums:

Das Monitoringzentrum besteht aus der Zentrale und mehreren Gremien mit unterschiedlichen Aufgaben. Vertreten sind in den Gremien Fachleute aus Ministerien, Fachbehörden und -verbänden, Wissenschaft, Forschung, naturkundlichen Museen und Sammlungen, sowie weitere Einrichtungen und Akteursgruppen mit entsprechender Fachexpertise und -kunde. Einen Überblick über die Struktur und Organisation des Monitoringzentrums finden Sie auf der Webseite Struktur.

Die Ziele und Aufgaben des Monitoringzentrums sind auf der Webseite Ziele zusammengefasst. Die Hauptaufgaben des Zentrums sind das bundesweite Biodiversitätsmonitoring weiterzuentwickeln, Informationen zum Biodiversitätsmonitoring zentral und transparent bereitzustellen, Beteiligte und Interessierte zu beraten und zu vernetzen, die Datenhaltung und -management weiterzuentwickeln, sowie die Vernetzung mit europäischen und internationalen Aktivitäten zu unterstützen. Für die Zentrale des Monitoringzentrums sind die spezifischen Aufgaben auf der Webseite der Zentrale dargestellt. 

Die Ausrichtung des Monitoringzentrums erfolgt in den Gremien auf verschiedene Weise. Im Steuerungsgremium wird der übergreifende politisch-strategische Rahmen für die Aktivitäten des Monitoringzentrums gesetzt. Im Grundsatz-Fachgremium erfolgt die Festlegung der fachlichen Aufgaben des Monitoringzentrums sowie die Schwerpunktsetzung bei der Umsetzung. In den Fachgremien werden die relevanten Themen eingehend fachlich diskutiert und das Monitoringzentrum zu spezifischen Fragestellungen beraten.
Detailliertere Informationen zu den Entscheidungsprozessen des Monitoringzentrums finden Sie auf der Webseite Gremien.

Motivation und Aufbauphase

Hintergrund zur Gründung und Aufbauphase des Monitoringzentrums:

Ausgelöst vom weltweiten Verlust an biologischer Vielfalt und speziell der Debatte über das Insektensterben beschloss die Bundesregierung das Nationale Monitoringzentrums zur Biodiversität zu gründen. Über die relevanten Fachgebiete, die sogenannten Ressorts der betreffenden Ministerien (BMUV, BMBF, BMEL, BMF, BMDV, BMVg) hinweg wurde dies unterstützt. Ziel des Monitoringzentrums ist es, das bundesweite Biodiversitätsmonitoring durch die Zusammenarbeit aller Akteurinnen und Akteure voranzubringen, alle Beteiligten zu vernetzen und zu informieren. Mit dem Monitoringzentrum soll ein festes Fundament geschaffen werden, um zukünftig das gesamte Wissen zum Zustand der Arten und Lebensräume in Deutschland zusammenzuführen und zugänglich zu machen. Damit wollen wir die Datenbasis zu Entwicklungen der biologischen Vielfalt deutlich verbessern. Weitere Hintergrundinformationen finden sie unter Hintergrund.

Für die Aufbauphase sind ab Gründung des Monitoringzentrums (26.03.2021) mindestens zwei Jahre eingeplant. Die Meilensteine der Aufbauphase sind:

  • Einrichtung der Zentrale und der Gremien
  • Ausbau der Webseite und Aufbau der Informations- und Vernetzungsplattform
  • Erarbeitung eines Gesamtkonzepts zum bundesweiten Biodiversitätsmonitoring
  • Monitoring-Akteure zusammenbringen und vernetzen
  • Einrichtung des Forums „Anwendung und Forschung im Dialog“

Seit der Gründung des Monitoringzentrums am 26.03.2021 wurden folgende Aktivitäten umgesetzt:  

  • Aufbau, Einrichtung, Schulungen, Einarbeitung der ersten Teammitglieder
  • Erstellung eines „Interims-Webauftritts“ als Übergang zur geplanten Informations- und Vernetzungsplattform
  • Umfassende Recherchearbeiten zu Monitoringprogrammen, Biodiversitätsdaten, Einflussfaktoren etc.
  • Erstellung erster Steckbriefe zu Monitoringprogrammen
  • Teilnahme an EU-Aktivitäten (Biodiversity Partnership, Normungsausschuss)
  • Begleitung nationaler Aktivitäten (LTER-D, NFDI, MonVIA, FeDA etc.)
  • Berufung des Steuerungs- und Grundsatzfachgremiums und Einrichtung erster Fachgremien, Durchführung erster Sitzungen

Folgende Arbeiten sind weiterhin bis Ende der Aufbauphase (2023) geplant:

  • Konzepterstellung für die Informations- und Vernetzungsplattform als partizipativer Prozess
  • Erfassung des Ist-Zustands und Entwicklung eines Gesamtkonzepts für das bundesweite Biodiversitätsmonitoring
  • Berufung und Durchführung von Fachgremien & Workshops zu Schwerpunktthemen, wie Boden-Monitoring, Datenmanagement
  • Organisation und Durchführung des Forums „Anwendung und Forschung im Dialog“

Durch die Ansiedlung der Zentrale des Monitoringzentrums beim BfN können langjährig bestehende, breit angelegte Strukturen genutzt und systematisch, sowie effizienzsteigernd weiter ausgebaut werden. Die Zentrale ist bewusst nicht als Organisationseinheit innerhalb eines Fachbereiches des BfN eingegliedert, sondern als selbständige Einheit angesiedelt. Die Entscheidung erfolgte im Einklang aufgrund eines längeren Diskussionsprozesses mit den relevanten Ministerien und zahlreichen Akteuren der Biodiversität.

Fachinformationen

Monitoringvorhaben, Forschung, Daten:

Das Monitoringzentrum ist selbst keine Forschungseinrichtung bzw. betreibt keine eigene Grundlagenforschung. Eine wichtige Aufgabe des Monitoringzentrums ist jedoch die Entwicklung eines Gesamtkonzepts für ein bundesweites Biodiversitätsmonitoring. Zudem unterstützt es insbesondere den Wissens- und Datentransfer. So gehen beispielsweise aktuelle Forschungserkenntnisse in die Arbeiten des Monitoringzentrums ein. Die Wissenschaft wiederum kann die durch das Biodiversitätsmonitoring gewonnenen Daten für ihre Forschung nutzen. Das Monitoringzentrum unterstützt auch bei der Weiter- und Neuentwicklung der Monitoringmethoden, indem es darauf achtet, dass die Vergleichbarkeit bestehender Langzeit-Datenreihen sichergestellt ist. Eine Übersicht über die Forschungsinitiativen anderer Institutionen und Träger befindet sich auf der Webseite Steckbriefe.

Das Ziel des Monitoringzentrums ist es, Monitoringdaten und Fachinformationen leichter zugänglich und transparent verfügbar zu machen. Das Monitoringzentrum erhebt selbst keine Daten. Geplant ist, dass das Monitoringzentrum nach der Aufbauphase sukzessive Daten der verschiedenen Monitoringvorhaben und -quellen zusammenfassend darstellt und entsprechend auf die Quellen verlinkt. Derzeit befindet sich der Webauftritt im Aufbau. Eine Übersicht der aktuellen Vorhaben finden Sie bereits als Steckbriefe auf der Webseite. Soweit möglich haben wir in unseren Steckbriefen die Datenverfügbarkeit, den direktesten Zugangslink und die Kontaktpersonen bzw. Institutionen für Sie extern verlinkt. Zudem finden Sie Informationen zum Datenmanagement auf unserer Webseite.

 

Nein. Die praktische Umsetzung von Monitoringvorhaben und insbesondere die Datenerhebung vor Ort ist nicht Aufgabe des Monitoringzentrums. Die jeweiligen Monitoringvorhaben werden nicht vom Monitoringzentrum gesteuert, sondern verbleiben in der Hoheit der zuständigen Ressorts bzw. der Länder und Fachgesellschaften. Eine Übersicht finden Sie auf der Webseite Steckbriefe.

Weitere Fragen?

Wird Ihre Frage hier nicht beantwortet oder haben Sie Ideen und Anmerkungen zur Webseite? Dann kontaktieren Sie uns bitte über unser Kontaktformular. Wir bemühen uns, Ihr Anliegen schnellstmöglich zu beantworten.

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