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Bundesamt für Naturschutz

Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Bundesamt für Naturschutz ist bemüht, seinen Webauftritt im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 barrierefrei zugänglich zu machen. Nationale Rechtsgrundlagen sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0). Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Online-Angebot www.monitoringzentrum.de. Diese Erklärung wurde zuletzt am 01.07.2024 überarbeitet.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der BITV

Dieser Webauftritt ist derzeitig noch nicht gänzlich barrierefrei. Wir sind kontinuierlich bemüht, zukünftig alle Anforderungen der BITV 2.0 zu erfüllen.

Nicht barrierefreie Dokumente

Neu erstellte PDF-Dokumente werden seit 2015 barrierefrei bereitgestellt. Es ist jedoch keine allgemein nachträgliche Umarbeitung älterer PDF-Dokumente vorgesehen.

Sie benötigen eine bestimmte PDF-Datei, die nicht barrierefrei zur Verfügung steht? Dann kontaktieren Sie uns gerne unter der unten genannten Adresse. Geben Sie bitte an, in welcher Form Sie die Datei benötigen und an welche E-Mail-Adresse / postalische Adresse wir sie Ihnen senden dürfen.

Feedback und Kontakt

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung von www.monitoringzentrum.de auffallen, können Sie sich direkt an uns wenden oder nutzen Sie unser Kontaktformular mit einem entsprechenden Hinweis oder einer Beschreibung, wo Ihnen ein Fehler aufgefallen ist.

Bundesamt für Naturschutz
0228 8491-0
0228 8491-9999
Konstantinstr. 110, 53179 Bonn

Schlichtungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung von www.monitoringzentrum.de benachteiligt zu sein, können Sie sich an die Schlichtungsstelle BGG wenden. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.

Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Ziel ist es dann mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
030 18 527-2805
030 18527-2901
Mauerstr. 53, 10117 Berlin
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