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Bundesamt für Naturschutz

Monitoring der Oberflächengewässer gemäß Wasserrahmenrichtlinie (WRRL Monitoring)

Monitoringprogramm
Im Rahmen des Monitorings der Oberflächengewässer gemäß Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) wird der ökologische und chemische Zustand von Flüssen, Seen, Übergangs- und Küstengewässern überwacht.
Laufzeit
Seit 2004
Federführung
Bundesländer und Bund, Koordination durch die Bund-Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA)
Förderung
Administrative Aufgabe
Beobachtungsobjekt
Pflanzen
Tiere
Wasser
Biotope
Räumliche Dimension
Deutschland
Europa
Bundesland
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
Bachneunaugen-Larve auf einem in der Hand gehaltenen Netz liegend
Bachneunaugen-Larve (Lampetra planeri) gefangen in der Helme in Sundhausen nach einer Renaturierungsmaßnahme (2014). Diese Bachneunaugen-Larve (Querder) wurde 2014 nach der Umsetzung von Renaturierungsmaßnahmen an der Helme im Stadtgebiet Sundhausen gefangen. Sie belegt die gute Habitatqualität.

Lagebeschreibung

Bundesweites Messnetz (Überblicks- und operative Messstellen)

Beschreibung

Im Rahmen des Monitorings der Oberflächengewässer gemäß EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) erfolgt eine bundesweite und regelmäßige Überwachung des biologischen und chemischen Zustands von Flüssen, Seen sowie der Übergangs- und Küstengewässer. Die Zustandserfassung wird bundesweit an über zehntausend Messstellen nach einheitlichen Standards durchgeführt. 

Ziel des Monitorings ist es, den Zustand und die Entwicklung der Gewässer zu ermitteln, Ursachen von Belastungen zu identifizieren und Veränderungen frühzeitig zu erkennen. Diese Ergebnisse bilden die Grundlage für die Entwicklung und Umsetzung von Schutzmaßnahmen und deren Erfolgskontrolle, um langfristig einen guten ökologischen Zustand der Gewässer zu erreichen bzw. zu erhalten.

Das Überblicksmonitoring dient einer langfristigen, möglichst flächendeckenden Zustands- und Trendbewertung der Gewässerkörper. Das operative Monitoring untersucht gezielt belastete Wasserkörper, die für die Maßnahmenprogramme aufgestellt wurden bzw. werden sollen. Darüber hinaus wird das Monitoring zu Ermittlungszwecken (investigatives Monitoring) durchgeführt, wenn die Ursachen oder Auswirkungen besonderer Belastungen ermittelt werden sollen.

Die Bundesländer erfassen im Rahmen des biologischen Monitorings die sogenannten biologischen Qualitätskomponenten: 

  • das Phytoplankton (im Wasser schwebende Algen),
  • Makrophyten und Phytobenthos (am Gewässergrund wachsende Gefäßpflanzen und Algen), das Makrozoobenthos (wirbellose Tiere des Gewässergrunds) und
  • die Fischfauna.

Ergänzend werden folgende unterstützende hydromorphologische Komponenten bewertet: 

  • die Gewässerstruktur (Struktur von Ufer und Flussbett, Tiefen- und Breitenvariation, Strömungsdynamik, Landnutzung im Gewässerumfeld),
  • der Wasserhaushalt (Abflussdynamik, Verbindung zum Grundwasser) und
  • die Durchgängigkeit der Gewässer (Möglichkeit zur Migration aquatischer Organismen und Sedimenttransport).

Als weitere unterstützende Komponenten werden allgemeine physikalisch-chemische Qualitätskomponenten erfasst (wie Wassertemperatur, Sauerstoff- und Salzgehalt, pH-Wert, Nährstoffkonzentrationen). Im Rahmen des chemischen Monitorings wird die Konzentrationen spezifischer Schadstoffe (wie Schwermetalle wie Quecksilber, Blei, Kupfer, sowie Pflanzenschutzmittel und ihre Derivate, Weichmacher und Antifoulingmittel) erfasst.

Die Bewertung des ökologischen Zustands erfolgt gewässertypspezifisch anhand einheitlicher Bewertungsverfahren und umfasst fünf Zustandsklassen von „sehr gut“ bis „schlecht“. Die fünf Zustandsklassen beschreiben für jeden Gewässertyp die Abweichung von einem definierten Referenzzustand. Dazu werden die Artenzusammensetzung und Häufigkeit der oben genannten, untersuchten Organismen (bei Fischen zusätzlich Altersstruktur, bei Phytoplankton zusätzlich Biomasse) herangezogen. Die unterstützenden Qualitätskomponenten werden ergänzend berücksichtigt. Für künstliche und erheblich veränderte Gewässer wird das „ökologische Potenzial“ bewertet.

Die Ergebnisse des WRRL-Monitorings werden alle sechs Jahre vom Umweltbundesamt und der LAWA veröffentlicht und bilden die Grundlage für die Fortschreibung und Anpassung der WRRL-Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme.

Wie kann ich mitmachen?

Für die Umsetzung des Monitorings sind die Bundesländer beziehungsweise beauftragte Planungsbüros und Fachleute zuständig. Für interessierte Menschen gibt es die Möglichkeit, die WRRL-Bewirtschaftungspläne einzusehen, dazu Stellung zu nehmen und Vorschläge einzubringen.

Datenverfügbarkeit

Verfügbare Informationen finden Sie über die unten stehenden Links. Für spezifische Informationen zur Datenverfügbarkeit wenden Sie sich bitte an das Fachgebiet Binnengewässer des Umwelbundesamtes (UBA).

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