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Bundesamt für Naturschutz

Monitoring nach FFH-Richtlinie

Monitoringprogramm
Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Durchführung eines allgemeinen Monitorings des Erhaltungszustandes der Arten und Lebensraumtypen gemeinschaftlichen Interesses.
Laufzeit
Seit 2008
Federführung
Naturschutzbehörden der Bundesländer; Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Beobachtungsobjekt
Pflanzen
Tiere
Biotope
Räumliche Dimension
Deutschland
Bundesland
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ)
Mitmachmöglichkeit
Nein
Die Mauereidechse (Podarcis muralis) ist eine FFH-Art.
Die Mauereidechse (Podarcis muralis) ist eine FFH-Art.

Beschreibung

In Artikel 11 der FFH Richtlinie (92/43/EWG) ist die Überwachung des Erhaltungszustandes der Lebensraumtypen (LRT) des Anhang I und Arten (Anhänge II, IV und V) von europäischem Interesse vorgesehen. Für diese FFH-Schutzgüter wurde zwischen Bund und Ländern ein bundesweit einheitliches Vorgehen für die Erfassung und Bewertung abgestimmt. Die Bundesländer sind für die Umsetzung des Monitorings zuständig und im Bereich der Ausschließlichen Wirtschaftszone Deutschlands (AWZ) ist das Bundesamt für Naturschutz (BfN) verantwortlich (Paragraph6 Absatz 5 Bundesnaturschutzgesetz). Die Qualität einzelner Vorkommen wird regelmäßig in einer repräsentativen Stichprobe im Rahmen des bundesweiten FFH-Monitorings erhoben. Häufigere Lebensraumtypen und Arten werden in mindestens 63 Stichproben je biogeografischer Region untersucht, während bei seltenen Arten und Lebensraumtypen alle bekannten Vorkommen erfasst werden (sogenannter Totalzensus). Der auf die lokalen Vorkommen bezogene Erhaltungsgrad wird auf festen Probeflächen anhand bundesweit einheitlicher Bewertungsschemata bewertet.

Für Arten werden Daten zu folgenden Kriterien erhoben:

  • Zustand der Population
  • Habitatqualität
  • Beeinträchtigungen

Die Anhang V-Arten werden derzeit nicht in das bundesweite Monitoring einbezogen.

Für die Lebensraumtypen werden Daten zu folgenden Kriterien erhoben:

  • Vollständigkeit der lebensraumtypischen Habitatstrukturen
  • Vollständigkeit des lebensraumtypischen Arteninventars
  • Beeinträchtigungen

Empfehlungen zur Erfassungsmethodik sind in den sogenannten Bewertungsschemata für jede Art und jeden Lebensraumtyp festgehalten.

Datenverfügbarkeit

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Frau Züghart (siehe Kontakt).

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