Meeresmonitoring in der deutschen Ost- und Nordsee (MSRL-Überwachungsprogramme)
Lagebeschreibung
Räumlich verteiltes Messnetz ergänzt durch flächen- und transektbasierte Erhebungen (Befliegungen, Schiffsfahrten) in Nord- und Ostsee.
Beschreibung
Im Rahmen der Überwachungsprogramme nach der Meeresstrategie‑Rahmenrichtlinie (MSRL) wird der Zustand der Meeresumwelt in Nord‑ und Ostsee systematisch erfasst und bewertet sowie Schutzmaßnahmen entwickelt und umgesetzt, um einen guten Umweltzustand der Meeresgewässer zu erreichen und zu erhalten. Das Monitoring wird durch die Bund/Länder Arbeitsgemeinschaft Nord- und Ostsee (BLANO) koordiniert. Umgesetzt wird es durch die Küstenbundesländer im Küstengewässern und durch den Bund in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ). Im biologischen Monitoring werden in pelagischen und benthischen Lebensräume Daten zu Makrophyten und Phytoplankton, Fischen, Zooplankton, Vögeln, Makrozoobenthos sowie marinen Säugetieren erhoben, sowie auch nicht - einheimische Arten erfasst. Um den Zustand der Meeresumwelt umfassend zu beschreiben, werden auch Monitoringprogramme zur Erhebung chemischer (Schad- und Nährstoffe) und physikalischer Parameter durchgeführt sowie menschliche Nutzungen und Belastungen (u.a. Energieeinträge, Abfälle) erfasst. Die MSRL definiert 11 Deskriptoren des guten Umweltzustands (GES), für die jeweils Kriterien und dazugehörige Indikatoren festgelegt sind. Die biologische Vielfalt wird gezielt im Deskriptor Biologische Vielfalt (D1) adressiert, wobei auch weitere Deskriptoren wie Nicht-einheimische Arten (D2), Zustand kommerzieller Fisch- und Schalentierbestände (D3), Nahrungsnetze (D4) und Meeresboden (D6) Bezug zur Biodiversität haben. Um die Vergleichbarkeit innerhalb der Meeresregionen zu gewährleisten, stimmt Deutschland die Entwicklung und Durchführung des Monitorings mit den Anrainerstaaten der Nord- und Ostsee im Rahmen von regionalen Übereinkommen und Kooperationen, wie OSPAR, HELCOM und der Trilateralen Wattenmeerkooperation (TWSC), ab. Weiterhin schließen die MSRL-Überwachungsprogrammen bestehenden Anforderungen nach anderen Rechtsgrundlagen, z.B. der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) und Vogelschutzrichtlinie (VRL), mit ein. Die Zustandsbewertung, Überwachungsprogramme und Maßnahmenprogramme werden jeweils in 6-jährigem Zyklus erstellt, an die Europäische Kommission übermittelt und veröffentlicht.
Wie kann ich mitmachen?
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung können interessierte Menschen die Überwachungsprogramme vor Berichterstattung an die EU-Kommission einsehen, dazu Stellung nehmen und Vorschläge einbringen.
Datenverfügbarkeit
Die Daten des Meeresmonitorings werden durch die verschiedenen nationalen Infrastrukturen und Anwendungen in den Küstenländern, Bundes- und Forschungseinrichtungen dezentral oder zentral bereitgestellt. Einzelne Datenbestände sind noch nicht frei verfügbar.